Funktionsweise dieser Berechnung
Abreise- und Rückkehrtag zählen nicht; fehlende Reisen werden nicht ergänzt.
Ein Aufenthalt von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Kalendermonaten außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate kann sich in der Regel auf ein Aufenthaltsvisum auswirken; es gibt jedoch Ausnahmen. Der Hinweis auf die 180-Tage-Grenze ist als persönliche Orientierungshilfe zu verstehen; er ist rechtlich nicht mit dem Zeitraum von sechs Kalendermonaten gleichzusetzen.