Steueransässigkeit in den VAE – Rechner für die 183-Tage-Regelung
Beim innerstaatlichen Anwesenheitstest der VAE sind mindestens 183 Tage innerhalb eines zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraums erforderlich. Angebrochene Tage zählen, und die Aufenthalte müssen nicht zusammenhängend sein. Unter außergewöhnlichen Umständen können bestimmte Tage ausgeschlossen werden.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.
Erfasst das innerstaatliche Kriterium der tatsächlichen Anwesenheit für die steuerliche Ansässigkeit. Ansässigkeitsbescheinigungen nach Doppelbesteuerungsabkommen und andere Ansässigkeitskriterien haben gesonderte Voraussetzungen.