Funktionsweise dieser Berechnung
Für jede erfasste Abwesenheit ergibt sich das Erinnerungsdatum aus dem Abreisedatum zuzüglich sechs Kalendermonaten. Bei der Berechnung der Gesamtzahl der Abwesenheitstage werden das Abreise- und das Rückreisedatum nicht mitgezählt. Dieser Zähler zeigt diejenige erfasste Abwesenheit an, deren Erinnerungsdatum am nächsten liegt.
Eine Abmeldung oder die Aufgabe des Wohnsitzes kann sich bereits vor Ablauf der hier genannten Frist auf Ihren Aufenthaltstitel auswirken. Nach den Richtlinien des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) erlischt eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten, sofern keine Abmeldung erfolgte. Bitte prüfen Sie die Art Ihrer Bewilligung und wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde; für C-Bewilligungen oder andere Aufenthaltsstatus gelten abweichende Regelungen.