Funktionsweise dieser Berechnung
Abreise- und Rückkehrtag zählen nicht; fehlende Reisen werden nicht ergänzt.
Die Summe von 310 Tagen ist nur eine Bedingung; zusätzlich gilt eine Grenze von sechs Monaten pro einzelner Abwesenheit.
Der reguläre Weg zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts in Tschechien (nach fünf Jahren) sieht eine Gesamtabwesenheitsgrenze von 310 Tagen vor.
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Abreise- und Rückkehrtag zählen nicht; fehlende Reisen werden nicht ergänzt.
Die Summe von 310 Tagen ist nur eine Bedingung; zusätzlich gilt eine Grenze von sechs Monaten pro einzelner Abwesenheit.