Italien: Steuern – Rechner für physische Anwesenheit
Die tatsächliche Anwesenheit in Italien während des Großteils des Steuerzeitraums stellt gemäß den ab 2024 geltenden Bestimmungen ein eigenständiges Kriterium für die steuerliche Ansässigkeit im Inland dar.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.
Die tatsächliche Anwesenheit während der Mehrheit des Steuerzeitraums ist eines der Kriterien. Domizil, zivilrechtlicher Wohnsitz und Melderegistereintragung können unabhängig davon zur steuerlichen Ansässigkeit führen. Auch Tagesbruchteile zählen.