Steuerliche Ansässigkeit

Kambodscha: Steuerrecht – Rechner für 182 Tage innerhalb von 12 Monaten

Die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes für Einzelpersonen in Kambodscha umfasst einen Aufenthalt von mehr als 182 Tagen innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums, der im jeweiligen Steuerjahr endet.

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Funktionsweise dieser Berechnung

Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.

Ein Domizil oder Hauptwohnsitz in Kambodscha begründet die Ansässigkeit unabhängig davon. Der 12-Monats-Zeitraum muss im jeweiligen Steuerjahr enden.

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