Funktionsweise dieser Berechnung
Zählt die erfassten Aufenthaltstage in Spanien im Kalenderjahr, einschließlich Ankunfts- und Abreisetagen. Jeder Kalendertag zählt nur einmal. Nicht erfasste Abwesenheiten werden nicht automatisch hinzugerechnet; andere Voraussetzungen für die steuerliche Ansässigkeit werden nicht geprüft.
Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien kann sich auch aus wirtschaftlichen Interessen oder familiären Umständen ergeben, und sporadische Abwesenheiten können berücksichtigt werden. Dieser Zähler kann den steuerlichen Wohnsitz nicht ermitteln.