Britische Staatsbürgerschaft – Abwesenheiten im letzten Jahr Rechner
Bei einer Einbürgerung im Vereinigten Königreich gilt in der Regel eine Obergrenze von 90 Tagen, die man sich im Jahr vor der Antragstellung außerhalb des Landes aufgehalten haben darf.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Abreise- und Rückkehrtag zählen nicht.
Die Gesamtzahl der Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs während des gesamten Aufenthaltszeitraums sowie weitere Einbürgerungsvoraussetzungen müssen ebenfalls geprüft werden. Das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen. Diese Prüfung kann die Anspruchsberechtigung nicht feststellen.