Barbados-Steuer – 182-tägiger Aufenthalt
Nach Angaben der Steuerbehörde von Barbados (Barbados Revenue Authority) führt ein Aufenthalt von mehr als 182 Tagen in einem Steuerjahr oder ein gewöhnlicher Aufenthalt zum Status als steuerlich Ansässiger. Der steuerliche Wohnsitz (Domicile) ist hiervon zu unterscheiden und beeinflusst den Umfang des steuerpflichtigen Einkommens.
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