Griechenland: Reise- und Aufenthaltsbestimmungen

Hier finden Sie die für Ihren Aufenthalt in Griechenland geltenden Regeln zur Berechnung der Aufenthaltsdauer – inklusive Rechner, Berechnungsgrundlagen und offizieller Quellen.

Auf einen Blick

RegelWichtige ZahlenOffizielle Referenz
Griechenland-Steuer – physische AnwesenheitMehr als 183 Tage in beliebigen 12 MonatenSteuerlicher Wohnsitz (AADE) ↗

So funktioniert jede Regel

Steuerliche Ansässigkeit

Griechenland-Steuer – physische Anwesenheit

In Griechenland gilt man als steueransässig, wenn man sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten insgesamt mehr als 183 Tage im Land aufhält (in der Regel beginnend mit dem ersten Tag). Eine spezifische Ausnahme gilt für Besuche, die ausschließlich touristischen Zwecken, medizinischen Behandlungen oder ähnlichen privaten Gründen dienen und eine Dauer von 365 Tagen nicht überschreiten. Der Wohnsitz („Home“) und der Mittelpunkt der Lebensinteressen („vital interests“) stellen eigenständige Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit dar.

Quelle überprüft

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