Irland: 183-Tage-Regel für die Steueransässigkeit
Ein steuerlicher Wohnsitz in Irland kann bei einem Aufenthalt von 183 Tagen in einem Steuerjahr oder 280 Tagen über einen Zeitraum von zwei Jahren begründet werden, wobei eine Mindestaufenthaltsdauer von 30 Tagen im jeweiligen Jahr zu berücksichtigen ist. Angefangene Tage zählen in der Regel voll mit; Ausnahmen gelten für Aufenthalte im Transitbereich (Airside) sowie bei unvermeidbaren Verzögerungen.
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