Israelische Steuer – Wohnsitzvermutung
In Israel gelten widerlegbare Vermutungen für den Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn ein Aufenthalt von 183 Tagen in einem Jahr oder 30 Tagen im laufenden Jahr (zusammen mit 425 Tagen im laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren) vorliegt. Angefangene Tage werden mitgezählt. Diese Vermutungen ersetzen nicht die umfassende Prüfung des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
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