Kenia-Steuer – 183-tägiger Aufenthalt
Kenia kennt ein Kriterium der dauerhaften Wohnstätte, einen Anwesenheitstest von mindestens 183 Tagen ohne eine solche Wohnstätte und einen gesonderten Dreijahresdurchschnitt von mehr als 122 Tagen jährlich. Dieser Rechner erfasst nur die Anwesenheit im einzelnen Jahr.
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