Steuerliche Ansässigkeit

Steueransässigkeit in den VAE – 90-Tage-Weg

Die 90-Tage-Regelung setzt eine entsprechende Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für die VAE voraus, zudem einen festen Wohnsitz in den VAE oder eine dortige berufliche Tätigkeit bzw. ein Unternehmen. Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen innerhalb des betreffenden 12-Monats-Zeitraums ist dabei nur eine von mehreren Voraussetzungen.

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Zusammenfassung

Tagesregelung / Erinnerung
Mindestens 90 Tage innerhalb von 12 Monaten · es gelten weitere Bedingungen
Zeitraum (Berechnungsfenster)
Letzte 12 Monate
Was das Tool misst
Die Komponente der erfassten Tage
Offizielle Referenz
Bundessteuerbehörde ↗

Die 90-Tage-Regelung setzt eine entsprechende Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für die VAE voraus, zudem einen festen Wohnsitz in den VAE oder eine dortige berufliche Tätigkeit bzw. ein Unternehmen. Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen innerhalb des betreffenden 12-Monats-Zeitraums ist dabei nur eine von mehreren Voraussetzungen.

Für wen dies gilt

Personen, die die Status- und Wohnsitz-/Arbeitsbedingungen für die 90-Tage-Regelung für Inlandsaufenthalte in den VAE erfüllen.

Die Regel

Erforderlich sind erstens die Staatsangehörigkeit der VAE oder eines Mitgliedstaats des Golfkooperationsrats oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE und zweitens eine dauerhafte Wohnstätte in den VAE oder dortige Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit. 90 Tage allein begründen keine steuerliche Ansässigkeit.

Zählen der Tage

Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.

  1. Wählen Sie das Enddatum für den Berechnungszeitraum und fügen Sie anschließend Ihre erfassten Besuche hinzu.
  2. Verwenden Sie die oben genannte Zählweise. Zeiträume, die sich in der betreffenden Region überschneiden, werden nur einmal gezählt.
  3. Betrachten Sie das Ergebnis im Zusammenhang mit den geltenden Bedingungen. Fehlende Datensätze oder andere Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung lassen sich nicht allein aus der Gesamtzahl ableiten.
Überprüfen Sie Ihre Daten mit dem kostenlosen Rechner.

Beispiele

Diese Beispiele veranschaulichen die Berechnungsmethode, wobei der 30. Oktober 2026 als Stichtag für die Zählung dient. Sie begründen keinen Rechtsstatus und keine Anspruchsberechtigung.

Beispiel 1 – ein erfasster Aufenthalt

  • bis · Vereinigte Arabische Emirate

Erfasstes Ergebnis: 10 Tage

Beispiel 2 – sich überschneidende Zeiträume

  • bis · Vereinigte Arabische Emirate
  • bis · Vereinigte Arabische Emirate

Erfasstes Ergebnis: 15 Tage

Beispiel 3 – zwei Aufenthalte mit einer Unterbrechung

  • bis · Vereinigte Arabische Emirate
  • bis · Vereinigte Arabische Emirate

Erfasstes Ergebnis: 16 Tage

Ausnahmen & Grenzfälle

Erforderlich sind erstens die Staatsangehörigkeit der VAE oder eines Mitgliedstaats des Golfkooperationsrats oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE und zweitens eine dauerhafte Wohnstätte in den VAE oder dortige Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit. 90 Tage allein begründen keine steuerliche Ansässigkeit.

Konsultieren Sie die offizielle Quelle, um sich über die vollständigen Bedingungen sowie etwaige Änderungen seit dem auf dieser Seite angegebenen Datum der Quellenprüfung zu informieren.

Häufige Missverständnisse

„Unterhalb der Tagesgrenze ist die Frage der steuerlichen Ansässigkeit geklärt.“

Die Gesamtzahl der erfassten Tage ist nur ein Teilaspekt. Bitte prüfen Sie die weiteren Bedingungen und Ausnahmen, die auf dieser Seite erläutert werden.

„Ein neues Kalenderjahr setzt diesen Zähler zurück.“

Es handelt sich hierbei um einen gleitenden Zeitraum. Mit fortschreitender Zeit fallen ältere Daten aus diesem Zeitraum heraus.

Häufig gestellte Fragen

Was wird bei dieser Regelung mitgezählt?

Die 90-Tage-Regelung setzt eine entsprechende Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für die VAE voraus, zudem einen festen Wohnsitz in den VAE oder eine dortige berufliche Tätigkeit bzw. ein Unternehmen. Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen innerhalb des betreffenden 12-Monats-Zeitraums ist dabei nur eine von mehreren Voraussetzungen.

Welchen Berechnungszeitraum verwendet dieses Tool?

Letzte 12 Monate. Erfasste An- und Abreisedaten werden jeweils einmal gezählt. Lücken in der Reisehistorie, weitere Anspruchsvoraussetzungen sowie Auswirkungen völkerrechtlicher Abkommen werden nicht berücksichtigt.

Was sollte ich noch prüfen, bevor ich mich auf die Gesamtzahl verlasse?

Erforderlich sind erstens die Staatsangehörigkeit der VAE oder eines Mitgliedstaats des Golfkooperationsrats oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE und zweitens eine dauerhafte Wohnstätte in den VAE oder dortige Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit. 90 Tage allein begründen keine steuerliche Ansässigkeit.

Wo kann ich die offiziellen Anforderungen nachlesen?

Lesen Bundessteuerbehörde ↗. Die Quelle wurde zuletzt überprüft am .

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Quellen

Quelle zuletzt überprüft: . Dies ist das Datum der Quellenüberprüfung; es bedeutet nicht, dass sämtliche rechtlichen Voraussetzungen geprüft oder berechnet wurden.

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