Delaware – gesetzliche Ansässigkeit
In Delaware ist ein Wohnsitz (place of abode) in Kombination mit einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr maßgeblich. Der „Hauptwohnsitz“ (domicile) stellt ein eigenständiges Kriterium dar; zudem gibt es eine begrenzte Ausnahmeregelung für Auslandsaufenthalte.
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