Steuerliche Ansässigkeit

Steueransässigkeit in Zypern – Rechner für die 60-Tage-Regelung

Die aktuelle „60-Tage-Regelung“ für Zypern setzt mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern, maximal 183 Tage Aufenthalt in einem anderen Land, eine qualifizierende berufliche oder geschäftliche Tätigkeit sowie einen festen Wohnsitz (im Eigentum oder zur Miete) voraus. Ankunfts- und Abreisetage werden unterschiedlich gewichtet; die Beendigung der qualifizierenden beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit im Laufe des Jahres kann das Ergebnis beeinflussen.

Ihre Reisedaten – übersichtlicher dargestellt

Berechnen Sie Ihre Tage

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Ihre erfassten Besuche

Fügen Sie Aufenthalte in dieser Region hinzu. Sich überschneidende Zeiträume werden nur einmal gezählt.

Tage ausschließen – gemäß den offiziellen Bestimmungen

Tage nur dann ausschließen, wenn dies durch die offiziellen Bestimmungen erlaubt ist.

Funktionsweise dieser Berechnung

Der Ankunftstag zählt, der Abreisetag nicht – außer bei einem Besuch am selben Tag. Abreise und erneute Ankunft am selben Tag müssen manuell geprüft werden, weil reine Datumsangaben die Reihenfolge nicht belegen.

Erfordert eine ständige eigene oder gemietete Wohnung und eine maßgebliche Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder ein Amt in Zypern sowie höchstens 183 Tage in jedem anderen einzelnen Land. Die aktuelle Regel für 2026 verlangt keine Nichtansässigkeit in allen anderen Ländern. Die Tageszahl entscheidet nicht über die Ansässigkeit nach Abkommen.

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