Zypern-Einbürgerung
Die Einbürgerung in Zypern auf Basis der Aufenthaltsdauer setzt einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwölf Monaten unmittelbar vor der Antragstellung voraus.
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Hier finden Sie die für Ihren Aufenthalt in Zypern geltenden Regeln zur Berechnung der Aufenthaltsdauer – inklusive Rechner, Berechnungsgrundlagen und offizieller Quellen.
| Regel | Wichtige Zahlen | Offizielle Referenz |
|---|---|---|
| Zypern-Einbürgerung | 90 Tage • Letzte 12 Monate | Innenministerium von Zypern ↗ |
| Steueransässigkeit in Zypern – 60-Tage-Regel | 60 Tage pro Jahr · ständiger Wohnsitz + Arbeit/Geschäft | Steuerbehörde von Zypern ↗ |
Die Einbürgerung in Zypern auf Basis der Aufenthaltsdauer setzt einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwölf Monaten unmittelbar vor der Antragstellung voraus.
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Die aktuelle „60-Tage-Regelung“ für Zypern setzt mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern, maximal 183 Tage Aufenthalt in einem anderen Land, eine qualifizierende berufliche oder geschäftliche Tätigkeit sowie einen festen Wohnsitz (im Eigentum oder zur Miete) voraus. Ankunfts- und Abreisetage werden unterschiedlich gewichtet; die Beendigung der qualifizierenden beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit im Laufe des Jahres kann das Ergebnis beeinflussen.
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