Rechner für Steuern bei physischer Anwesenheit in Indonesien
In Indonesien kann der steuerliche Wohnsitzstatus durch einen physischen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begründet werden; diese Tage müssen nicht zwingend aufeinanderfolgen. Ein Wohnsitz oder die Absicht, einen Wohnsitz zu begründen, kann den steuerlichen Inlandsstatus bereits zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführen.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.
Ein Domizil oder die Absicht, sich niederzulassen, kann die Ansässigkeit früher begründen. Erfasst nur die physische Anwesenheit.