Steuerliche Ansässigkeit

Japan: Steuern – Rechner für den Status als „nicht dauerhaft ansässig“

Die Steuerkategorie „non-permanent resident“ gilt für in Japan ansässige Personen ohne japanische Staatsangehörigkeit, deren Wohnsitz- oder Aufenthaltszeiträume in Japan innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt höchstens fünf Jahre betragen. Diese Zeiträume können auch Zeit im Ausland umfassen. Eine Erinnerung auf Grundlage von 1.826 tatsächlich erfassten Tagen ist nur ein Näherungswert.

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Funktionsweise dieser Berechnung

Erfasst tatsächliche Anwesenheitstage in Japan während der letzten zehn Jahre. Die Erinnerung bei 1.826 Tagen ist nur eine Annäherung an fünf Jahre; sie misst nicht die rechtlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltszeiträume.

Nicht-japanische Einwohner, deren Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan in den letzten zehn Jahren insgesamt höchstens fünf Jahre betrug, gelten als nicht dauerhaft Ansässige. Der amtliche Test zählt Zeiten des Wohnsitzes oder Aufenthalts, die auch Zeit im Ausland umfassen können; die erfassten Tage sind ein Näherungswert.

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