Steuern in St. Vincent und den Grenadinen – 183-Tage-Rechner
Die Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen sieht für den maßgeblichen Zeitraum einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen vor. Ein ständiger Wohnsitz in Verbindung mit einer gewissen Anwesenheit sowie die Kontinuität durch ein entsprechendes Vor- oder Folgejahr stellen alternative Möglichkeiten dar.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.
Die Tage müssen nicht zusammenhängen, und Teiltage zählen. Ein ständiger Wohnsitz kann die Ansässigkeit auf anderem Weg begründen.