Steuerliche Ansässigkeit

Steuern in St. Vincent und den Grenadinen – 183-Tage-Rechner

Die Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen sieht für den maßgeblichen Zeitraum einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen vor. Ein ständiger Wohnsitz in Verbindung mit einer gewissen Anwesenheit sowie die Kontinuität durch ein entsprechendes Vor- oder Folgejahr stellen alternative Möglichkeiten dar.

Ihre Reisedaten – übersichtlicher dargestellt

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Ihre erfassten Besuche

Fügen Sie Aufenthalte in dieser Region hinzu. Sich überschneidende Zeiträume werden nur einmal gezählt.

Funktionsweise dieser Berechnung

Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.

Die Tage müssen nicht zusammenhängen, und Teiltage zählen. Ein ständiger Wohnsitz kann die Ansässigkeit auf anderem Weg begründen.

Vollständige Erläuterung der Bestimmungen lesen →