St. Vincent und die Grenadinen: Steuer – 183 Tage
Die Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen sieht für den maßgeblichen Zeitraum einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen vor. Ein ständiger Wohnsitz in Verbindung mit einer gewissen Anwesenheit sowie die Kontinuität durch ein entsprechendes Vor- oder Folgejahr stellen alternative Möglichkeiten dar.
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