Vietnam: Steuerrecht – Rechner für Anwesenheit im Kalenderjahr / im ersten Jahr
Für den steuerlichen Wohnsitz in Vietnam gilt ein Aufenthaltstest: Wer sich in einem Kalenderjahr oder in den ersten zwölf aufeinanderfolgenden Monaten nach der Ankunft mindestens 183 Tage im Land aufhält, gilt als steuerlich ansässig.
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Funktionsweise dieser Berechnung
Erfasste Ankunfts- und Abreisetage zählen einmal. Fehlender Reiseverlauf, weitere Voraussetzungen und Abkommensergebnisse werden nicht berechnet.
Legen Sie Ihre erste Ankunft für den anfänglichen 12-Monats-Weg fest. Spätere Kalenderjahre werden ebenfalls erfasst. Eine ständige Unterkunft und Wohnsitznachweise können den Status unabhängig davon beeinflussen.