Besteuerung in Hongkong – Status als steuerlich Ansässiger gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
Die Kriterien für den Status als steuerlich Ansässiger gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Hongkong umfassen den gewöhnlichen Aufenthalt, einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen in einem Veranlagungsjahr oder von mehr als 300 Tagen über zwei aufeinanderfolgende Veranlagungsjahre hinweg. Hierbei handelt es sich um Kriterien für die Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens; sie stellen keine allgemeine Befreiung von der Einkommensteuer (Gehaltssteuer) dar.
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