New York City – gesetzliche Ansässigkeit
New York City wendet das für den Bundesstaat New York geltende Konzept zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes auch auf das Stadtgebiet an. Eine Möglichkeit, als steuerlich ansässig zu gelten, besteht durch die Kombination aus einem dauerhaft nutzbaren Wohnsitz („qualifying permanent place of abode“) und einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in New York City. Ein weiterer, eigenständiger Tatbestand ist der „Hauptwohnsitz“ (Domicile).
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