Funktionsweise dieser Berechnung
Für jede erfasste Abwesenheit ergibt sich das Erinnerungsdatum aus dem Abreisedatum zuzüglich vier Kalenderjahren. Bei der Berechnung der Gesamtzahl der Abwesenheitstage werden das Abreise- und das Rückreisedatum nicht mitgezählt. Dieser Zähler zeigt diejenige erfasste Abwesenheit an, deren Erinnerungsdatum am nächsten liegt.
Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus („settled status“) im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ dürfen sich grundsätzlich bis zu vier Jahre ununterbrochen im Ausland aufhalten. Eine Rückkehr in das Vereinigte Königreich, auf die Kanalinseln oder die Isle of Man lässt diesen Zeitraum neu beginnen.