Deutschland: Reise- und Aufenthaltsbestimmungen

Hier finden Sie die für Ihren Aufenthalt in Deutschland geltenden Regeln zur Berechnung der Aufenthaltsdauer – inklusive Rechner, Berechnungsgrundlagen und offizieller Quellen.

Auf einen Blick

RegelWichtige ZahlenOffizielle Referenz
Deutschland: Aufenthaltserlaubnis – Abwesenheit6 Kalendermonate • jede erfasste AbwesenheitLandesamt für Einwanderung Berlin ↗
Deutschland-Steuer – gewöhnlicher AufenthaltMehr als 6 Monate zusammenhängender Aufenthalt · kurze Unterbrechungen unbeachtlichAbgabenordnung (AO) § 9 ↗

So funktioniert jede Regel

Steuerliche Ansässigkeit

Deutschland-Steuer – gewöhnlicher Aufenthalt

Gemäß § 9 der Abgabenordnung (AO) gilt ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt; kurze Unterbrechungen unterbrechen diesen Zeitraum nicht. Für rein private Besuche, die nicht länger als ein Jahr dauern, gilt eine Sonderregelung. Zudem ist zu berücksichtigen, ob eine eigenständige Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.

Quelle überprüft

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