Hier finden Sie die für Ihren Aufenthalt in Deutschland geltenden Regeln zur Berechnung der Aufenthaltsdauer – inklusive Rechner, Berechnungsgrundlagen und offizieller Quellen.
Ein deutscher Aufenthaltstitel kann während eines Auslandsaufenthalts erlöschen; der Zeitpunkt hängt dabei von der Art des Aufenthaltstitels und dem Grund der Ausreise ab.
Gemäß § 9 der Abgabenordnung (AO) gilt ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt; kurze Unterbrechungen unterbrechen diesen Zeitraum nicht. Für rein private Besuche, die nicht länger als ein Jahr dauern, gilt eine Sonderregelung. Zudem ist zu berücksichtigen, ob eine eigenständige Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.