Funktionsweise dieser Berechnung
Für jede erfasste Abwesenheit ergibt sich das Erinnerungsdatum aus dem Abreisedatum zuzüglich fünf Kalenderjahren. Bei der Berechnung der Gesamtzahl der Abwesenheitstage werden das Abreise- und das Rückreisedatum nicht mitgezählt. Dieser Zähler zeigt diejenige erfasste Abwesenheit an, deren Erinnerungsdatum am nächsten liegt.
Dieser Hinweis richtet sich an Personen mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus („settled status“) im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ (ausgenommen Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige). Eine Rückkehr in das Vereinigte Königreich, auf die Kanalinseln oder die Isle of Man setzt den Zeitraum der Abwesenheit zurück. Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige sollten den Hinweis für den Vierjahreszeitraum verwenden.