Funktionsweise dieser Berechnung
Für jede erfasste Abwesenheit ergibt sich das Erinnerungsdatum aus dem Abreisedatum zuzüglich sechs Kalendermonaten. Bei der Berechnung der Gesamtzahl der Abwesenheitstage werden das Abreise- und das Rückreisedatum nicht mitgezählt. Dieser Zähler zeigt diejenige erfasste Abwesenheit an, deren Erinnerungsdatum am nächsten liegt.
Dieser Hinweis bezüglich einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten bezieht sich auf die Erneuerung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die für einen Zeitraum von weniger als zwei Jahren gültig sind. Für Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren gilt eine andere Regelung: Hier ist entscheidend, ob die Abwesenheit mehr als die Hälfte der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels umfasst. Militärdienst oder andere schwerwiegende, belegbare Gründe können Ausnahmen rechtfertigen. Dieser Hinweis lässt keine abschließende Aussage darüber zu, ob eine Verlängerung zulässig ist.